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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PS Hard- & Software GmbH

(Stand: 08.11.2017)

§ 1 Geltung

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen, Leistungen oder Angebote schließen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PS Hard-& Software ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PS Hard-& Software auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

  3. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. Eventuell auf unserer Homepage enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und keine Angebote im Rechtssinne, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

  2. Auf Anfrage erstellt PS Hard- & Software ein individuelles Angebot.

  3. Der Kunde hat die Annahme des Angebots binnen 30 Tagen ab Angebotsdatum gegenüber PS Hard- & Software schriftlich zu erklären. Andernfalls verfällt das Angebot.

  4. Die im Angebot gemachten Angaben sowie die AGB sind allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen PS Hard- & Software und dem Kunden. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von PS Hard- & Software nicht berechtigt, von diesen AGB oder von dem Vertrag abweichende mündliche Abreden zu treffen.

  5. Angaben von PS Hard- & Software zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maßangaben, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und sonstige technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

  6. Wir liefern unsere Ware nur an Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

  2. Die im Angebot angeführten Preise verstehen sich ohne Aufstellung, Installation, Montage, Verpackung und Versand sowie ohne Umsatzsteuer.

  3. PS Hard- & Software ist berechtigt, die jeweiligen Preise unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Kalenderjahresende an sich verändernde Marktbedingungen, Änderungen der Umsatzsteuer oder Löhne, in angemessener Weise anzupassen. Die Preisänderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Liegt der neue Preis 15 % oder mehr über dem jeweils geltenden Preis, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall gilt § 10. Dieses Recht hat der Kunde innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung in Textform geltend zu machen.

  4. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung, bei Erstkunden auf Vorkasse.
    a) Vorkasse: Mit Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse“ erhalten Sie nach der Bestellung zusammen mit der Zugangsbestätigung gem. § 2 Abs. 4 die Kontodaten sowie die Bestellnummer von PS Hard-& Software. Bitte überweisen Sie den dort angegebenen Betrag unter der angegebenen Bestellnummer auf dieses Konto binnen zehn Tagen. Sobald unserem Konto der Zahlungsbetrag gutgeschrieben wurde, erfolgt – abhängig von der beim Artikel angegebenen Lieferzeit – der Versand. 
    b)Kauf auf Rechnung: Hierbei erhalten Sie mit der Warensendung eine Rechnung zugestellt.

  5. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Zahlt der Kunde binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum, erhält er auf den Rechnungsbetrag 2% Skonto. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei PS Hard- & Software. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit zu 11,6% p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

  6. Wird PS Hard-& Software nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlung des Kaufpreises infolge mangelnder Leitungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder, wenn PS Hard-& Software erfolglos eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises gesetzt hat, vom Vertrag zurückzuzutreten. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folgen durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle weiteren Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig gegen uns festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

 

  1. Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. sechs Wochen zu erfolgen, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.


  2. Sämtliche von uns angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen,
    a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
    b) wenn Kauf auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

  3. Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

  4. PS Hard-& Software ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, PS Hard-& Software erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).Verpackungs- und Versandkosten werden in diesem Fall nur einmalig erhoben.

  5. Auch soweit Ware auf dem Angebot als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist PS Hard-& Software zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn 
    a) auf dem Angebot ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
    b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Annahme des Angebots bei uns eingeht.
    In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

  6. Im Falle einer nicht von PS Hard-& Software zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Lieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch unseren (Vor-)Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor)-Lieferanten geschlossenen Liefervertrags über die bestellte Ware behält PS Hard-& Software sich vor, nicht zu liefern. In diesem Fall verpflichten wir uns dazu, Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware zu informieren und bereits von Ihnen erhaltene Gegenleistungen (Zahlungen) unverzüglich zurückzuerstatten.

  7. PS Hard-& Software haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber PS Hard-& Software vom Vertrag zurücktreten.

  8. Der Kunde wird in den genannten Fällen der Abs. 5 - 7 unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

  9. Gerät PS Hard-& Software mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von PS Hard-& Software auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

 

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz von PS Hard-& Software vereinbart. Schuldet PS Hard- & Software auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

  3. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und PS Hard-& Software dies dem Kunden angezeigt hat.

  5. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

  6. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt das Werk als abgenommen, wenn
    a) die Lieferung und/oder, sofern PS Hard-& Software (auch) die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist und
     
    b) PS Hard-& Software dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Vorschrift mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat und 
    c) seit der Lieferung oder Installation zehn Werktage vergangen sind oder der Kunde mit Nutzung der Sache begonnen hat.
    Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunde

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendige Infrastruktur (Telefon- und Datenverbindung, Internetzugang) bereitzustellen, damit Serviceleistungen ungehindert erbracht werden können.

  2. Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse (wie z.B. Verlust oder Verwendung von Daten und Programmen, Verdacht auf Missbrauch der eigenen Benutzerkennung usw.) sind sofort an PS Hard-& Software zu melden. Eigene Aufklärungsversuche sind zu unterlassen, damit eventuell wertvolle Hinweise und Spuren weder verwischt noch verloren geben.

  3. Der Kunde hat eine eigene Sicherung seiner Daten zu gewährleisten.

  4. Der Kunde stellt PS Hard-& Software für Zwecke der Wartung bzw. Fehlerbehebung oder gleich gelagerter Zwecke bei Bedarf Datenmaterial zur Verfügung.

  5. Ist eine Wartung via Hotline oder Fernwartung nicht durchführbar bzw. erfolglos, hat der Kunde die entsprechende Hardware PS Hard-& Software durch Verbringung zu PS Hard-& Software zur Verfügung zu stellen. Daraus resultierende Ansprüche bestehen seitens des Kunden nicht.

  6. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung etwaiger personenbezogener Daten durch ihn den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt; diesbezüglich hat er die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten.

  7. Der Kunde verpflichtet sich, die von PS Hard-& Software zur Verfügung gestellten Login-Daten zum Infobereich nicht Dritten zugänglich zu machen oder Dritten die dort eingestellten Informationen zugänglich zu machen.

  8. Verstößt der Kunde gegen die Mitwirkungspflichten, kann er durch die darauf entstehenden Folgen (Nichtdurchführbarkeit von Wartungen, Nichterreichbarkeit der Hotline, Verlust von Daten, entgangener Gewinn etc.) keine Ansprüche gegen PS Hard-& Software herleiten. Verstößt der Kunde gegen Abs. 7, wird sein Zugang zum Info-Bereich umgehend gesperrt.

 

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

  2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

  3. PS Hard-& Software kann zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann. PS Hard-& Software kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Für die Software gilt: Im Falle von erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung ist PS Hard-& Software zur Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht um unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet.

  4. Falls die Nacherfüllung gemäß § 7 Abs. 3 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder PS Hard-& Software die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Preis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  5. War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangelfrei, ist PS Hard-& Software berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, PS Hard-& Software der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.

  6. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von PS Hard-& Software den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird; dies gilt insbesondere für Mängel, die durch Abweichung von den für die Vertragssoftware vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

  7. Soweit während der Vertragsdauer Störungen an der Vertragssoftware auftreten, die nicht auf einen anfänglichen Mangel der Vertragssoftware zurückzuführen sind, gewährleistet PS Hard-& Software gegen zusätzliche Vergütung einen telefonischen Supportdienst, über den der Kunde Beratung zur Beseitigung von ihm selbst behebbaren Störungen abrufen kann, und, sofern dies nicht zum Erfolg führt, kostenpflichtigen Support vor Ort. Der Support vor Ort wird durch sachkundiges Personal von PS Hard-& Software beim Kunden ausgeführt und umfasst eine Überprüfung der Einsatzbedingungen der Anwendung und der vom Kunden zur Verfügung gestellten Fehlerunterlagen sowie deren Ergänzung im Bedarfsfall. Stellt sich vor Ort heraus, dass eine Reparatur beim Kunden nicht möglich ist, ist PS Hard- & Software berechtigt, die Sache zum Zwecke der Reparatur mitzunehmen; die hierfür anfallenden Aufwandskosten (Verpackung, Verbringung etc.) trägt der Kunde.

  8. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Fehler oder der sonstigen Mängel.

  9. Die verschuldensunabhängige Haftung von PS Hard-& Software für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. PS Hard-& Software haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

 

§ 8 Haftung

  1. Für eine Haftung von PS Hard-& Software auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

  2. Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung beim Vertragspartner regelmäßig vertrauen werden darf (sogenannte Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.

  3. Sofern PS Hard-& Software gemäß Absatz 2 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, den PS Hard- & Software bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

  4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder, wenn PS Hard-& Software eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

  5. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von PS Hard-& Software für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 3.000,0 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produktionshaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten handelt.

  6. Soweit PS Hard-& Software technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbartes Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

  7. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

  8. Im Übrigen haftet PS Hard-& Software nur dann, wenn diese die Nichteinhaltung des Vertrages zu vertreten haben. PS Hard-& Software haftet damit insbesondere nicht für:
    a) Ausfälle, die von PS Hard-& Software bzw. dem Hostprovider nicht zu vertreten sind, insbesondere externe DNS- und Routing-Probleme oder Angriffe auf die Netz- und Mailinfrastruktur des Lizenzgebers, 
    b) Ausfälle, die vom Kunden verschuldet wurden, 
    c) Ausfälle, die darauf beruhen, dass kundeneigene Hard- oder Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde, oder Systeme nicht den Richtlinien des Herstellers gemäß installiert, betrieben oder gepflegt wurden. 
    d) Soweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden vermeidbar gewesen wäre.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von PS Hard-& Software.

  2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nicht verpfänden oder sicherheitsübereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde PS Hard-& Software unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist.

  3. Im Übrigen ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und weiterzuverarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf bzw. sonstiger Verfügung des Kunden entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an PS Hard-& Software ab. PS Hard-& Software stimmt der Abtretung bereits jetzt zu. PS Hard-& Software wird zudem ermächtigt, die an ihn abgetretenen Forderungen, auf eigenen Namen einzuziehen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend zu versichern.

  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PS Hard-& Software wahlweise berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder die Forderung gegen den Kunden sofort geltend zu machen.

  6. PS Hard-& Software behält sich zudem das Eigentum an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlagen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. PS Hard-& Software darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von PS Hard-& Software diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

§ 10 Kündigung, Rückgabe und Löschung von Lizenzmaterial

  1. Es gelten die im Vertrag angegebenen Laufzeiten und Kündigungsfristen.

  2. Die Kündigung hat gegenüber PS Hard-& Software jeweils in Textform zu erfolgen.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Hierfür gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  4. Mit Wirksamwerden einer Kündigung, unabhängig von deren Zeitpunkt und Grund, ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teilkopien des Lizenzmaterials an PS Hard-& Software zurückzugeben. Dies gilt auch für gem. § 2 geänderte Fassungen der lizenzierten Anwendung. Bei Lizenzmaterial, das auf Datenträgern oder Hardware des Kunden aufgezeichnet ist, tritt an Stelle der Rückgabe die Vernichtung oder vollständige Löschung der Aufzeichnung; diese Vernichtung oder Löschung sind gegebenenfalls vom Kunden gegenüber PS Hard-& Software schriftlich zu bestätigen.

 

§ 11 Datenschutz

  1. PS Hard-& Software weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

  2. PS Hard-& Software weist den Kunden ferner darauf hin, dass im Rahmen der Serviceleistungen, v.a. im Rahmen einer Fernwartung, Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgen kann.

  3. PS Hard-& Software trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Datenschutzgrundverordnung. PS Hard-& Software schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff –, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. PS Hard-& Software ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

  4. Im Übrigen beachtet PS Hard-& Software bei einer Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PS Hard-& Software und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand ist Kempten. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 

Hinweis: Diese AGB geben den aktuellen Stand zum 08.11.2017 wider und berücksichtigen lediglich die Angaben, die der Unterzeichnerin zu diesem Zeitpunkt vorlagen. Änderungen im Gesetz bzw. in der Rechtsprechung sind daher von der Haftung ausgenommen.

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